|
|
 |
Newsarchiv
Juli 2004:
Medienmitteilung: "Die Menschenwürde gilt absolut" (90 KB) 6.7.2004
Februar 2002:
Ärztehaftpflicht
Gutachterstelle zur Abklärung von medizinischen Behandlungsfehlern
Die Mitglieder der FMH sind verpflichtet, sich auf eine von Patientinnen oder Patienten verlangte Begutachtung bei vermuteten Behandlungsfehlern einzulassen, vorausgesetzt die FMH-Gutachterstelle hat die Anfrage zugelassen und die antragstellende Partei hat den Kostenbeitrag von Fr. 600.-- geleistet. Auf den 1. Februar 2002 hin ist ein revidiertes Reglement in Kraft gesetzt worden. Dieses Dokument sowie weitere Informationen zum Ablauf einer aussergerichtlichen Begutachtung finden sich auf der Website http://www.fmh.ch/ 25.2.02
|