Schweizerischer Anwaltsverband
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Vertrauen

Warum Ihre Anwältin, Ihr Anwalt Ihr Vertrauen verdient

Die Anwältin, der Anwalt ist ausschliesslich den Rechtsuchenden gegenüber verpflichtet. Verschwiegenheit und Unabhängigkeit sind unabdingbar. So ist gewährleistet, dass Sie sich der Anwältin, dem Anwalt vorbehaltlos anvertrauen können. Erst dieses Vertrauensverhältnis ermöglicht es, Sie optimal zu beraten und sich für Ihre Rechte einzusetzen.


Verschwiegenheit

Alles, was sie Ihrer Anwältin, Ihrem Anwalt anvertrauen, ist gegenüber jedermann durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.  Das Anwaltsgeheimnis gilt auch gegenüber Gerichten und allen Behörden. Auf die Verschwiegenheit Ihrer Anwältin, Ihres Anwaltes dürfen Sie vertrauen.


Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit der Anwältin, des Anwalts ist von entscheidender Bedeutung. Ohne sich durch Dritte beeinflussen zu lassen, sichert die freie und unabhängige Anwaltschaft:

  • Den freien Zugang der Rechtsuchenden zum Recht und zur Justiz.
  • Garantiert grösstmögliche Freiheit und Sachlichkeit bei der Interessenwahrung für die Kunden, auch gegenüber Gerichten und Behörden.
  • Bildet die Voraussetzung für das Vertrauen in die Anwaltschaft und in die Justiz.

Ab Inkrafttreten des Bundensgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Inkfraftsetzung voraussichtlich 1.7.2002), wird folgendes zu beachten sein: dem Gebot der Unabhängigkeit werden in den meisten Kantonen nur die Anwältinnen und Anwälte unterstehen, welche im kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind (was aus dem Briefpapier hervorgeht).


Aufsicht

Die Anwaltstätigkeit unterliegt einer strengen Aufsicht. Diese wird durch die Berufsorganisation und die staatliche Aufsichtsbehörde des jeweiligen Kantons ausgeübt. Die kantonalen Anwaltsverbände geben Ihnen gerne Auskunft.

Ausbildung der Anwältinnen und Anwälte
Der Anwaltsberuf erfordert eine jahrelange Ausbildung. Zuerst muss das juristische Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen werden (Jurist resp. lic.jur.). Danach folgt eine Praxiszeit bei Gerichten oder Anwaltskanzleien. Erst dann kann die anspruchsvolle kantonale Anwaltsprüfung abgelegt werden.

Berufsbezeichnungen
Personen, die Rechtsuchende berufsmässig vor Gericht vertreten, benötigen in der Schweiz eine behördliche Bewilligung (Anwaltspatent). Je nach Kanton lautet die Bezeichnung: Rechtsanwalt, Anwalt, Fürsprecher oder Fürsprech, Advokat.

 

SAV - Angebote Schweizerischer Anwaltsverband Marktgasse 4 - Postfach 8321 - CH-3001 Bern - Tel. +41 31 313 06 06 - Fax +41 31 313 06 16 - info@swisslawyers.com