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Zweck
Der Schweizerische Anwaltsverband bezweckt:
das Ansehen, die Rechte und die Interessen des schweizerischen
Anwaltsstandes im In- und Ausland zu wahren und für die Unabhängigkeit des
Anwaltsberufes einzutreten
die theoretische und praktische Weiterbildung seiner Mitglieder zu
fördern
zur Vervollkommung des Rechts und der Rechtspflege beizutragen, im
allgemeinen Interesse der Rechtsuchenden und unter Achtung der
Menschenrechte
ein kollegiales Verhältnis unter seinen Mitgliedern zu begründen und zu
erhalten
die Beziehungen unter den kantonalen Anwaltsverbänden zu
fördern
die Beziehungen zu Anwaltsverbänden anderer Länder und zu internationalen
Anwaltsorganisationen, welche ähnliche Ziele verfolgen, zu pflegen; er kann
solchen als Mitglied beitreten
den schweizerischen Anwaltsstand gegenüber den eidgenössischen Behörden
und den internationalen Organisationen zu vertreten.
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