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Zweck
Der Schweizerische Anwaltsverband bezweckt:
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das Ansehen, die Rechte und die Interessen des schweizerischen Anwaltsstandes im In- und Ausland zu wahren und für die Unabhängigkeit des Anwaltsberufes einzutreten
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die theoretische und praktische Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern
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zur Vervollkommung des Rechts und der Rechtspflege beizutragen, im allgemeinen Interesse der Rechtsuchenden und unter Achtung der Menschenrechte
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ein kollegiales Verhältnis unter seinen Mitgliedern zu begründen und zu erhalten
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die Beziehungen unter den kantonalen Anwaltsverbänden zu fördern
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die Beziehungen zu Anwaltsverbänden anderer Länder und zu internationalen Anwaltsorganisationen, welche ähnliche Ziele verfolgen, zu pflegen; er kann solchen als Mitglied beitreten
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den schweizerischen Anwaltsstand gegenüber den eidgenössischen Behörden und den internationalen Organisationen zu vertreten.
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