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Erstes Gespräch

Erstes Gespräch

So können Sie sich auf ein erstes Gespräch vorbereiten.

Ein Anruf genügt, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren. Nehmen Sie sich vor, von Anfang an ganz offen zu reden. Ihre Anwältin, Ihr Anwalt ist es gewohnt, auch schwierige Situationen zu analysieren, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen, entscheidende juristische Punkte herauszukristallisieren und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufzuzeigen.

Nehmen Sie alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Fall zusammenhängen. Notieren sie sich einige Stichworte über Ihre Situation, Ihre Probleme und Ihre Anliegen.

Legen Sie Ihrer Anwältin, Ihrem Anwalt alles vor und bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie beurteilen Sie die Chance, dass mein Problem gelöst werden kann?
  • Gibt es verschiedene Möglichkeiten, um mein Problem zu lösen? Wenn ja, welche?
  • Welches sind die zu erwartenden Kosten: Anwaltshonorar, Gerichtskosten, andere  Kosten?
  • Sind Sie bereit, meinen Fall zu übernehmen?
  • Was können und werden Sie konkret für mich tun?
  • Welches sind die nächsten Schritte und wann werden Sie diese unternehmen?
  • Was kann ich meinerseits weiter tun und wie soll ich mich verhalten?

Je besser Sie sich auf das Gespräch vorbereiten, desto einfacher und rascher kann sich Ihre Anwältin, Ihr Anwalt ein Bild von Ihrer Situation machen und erste Schritte unternehmen, wenn Sie es wünschen.

SAV - Angebote Schweizerischer Anwaltsverband Marktgasse 4 - Postfach 8321 - CH-3001 Bern - Tel. +41 31 313 06 06 - Fax +41 31 313 06 16 - info@swisslawyers.com