Schweizerischer Anwaltsverband
Schweizerischer Anwaltsverband Schweizerischer Anwaltsverband Home   |  Anwaltssuche   |  Rechtsauskunft   |  Service Center   |  SAV   |  SRO   |  Memberinfos   |  Kontakt   |  Sitemap  
  d  |   f  |   i  |   e
Benutzername:
Passwort:
 

Anmeldung Memberbereich
Rechtsauskunftsstellen
Zur Anwältin, zum Anwalt
Vertrauen
Honorar
Erstes Gespräch

Honorar

Informieren Sie sich über die Anwaltskosten

Das Honorar deckt neben den anwaltlichen Bemühungen auch die Arbeit des Sekretariates ab. Zusätzlich verrechnet werden auftragsbezogene Barauslagen wie Porti, Fotokopien, Telefon- oder Recherchenkosten sowie die Mehrwertsteuer.

Lassen Sie sich beim ersten Gespräch über die zu erwartenden Kosten, ihre Zusammensetzung und Berechnung informieren.

Grundsätzlich kann die Entschädigung (Honorar) frei vereinbart werden. Üblich sind Ansätze, die dem Interessen- oder Streitwert Rechnung tragen. Stundenansätze können je nach Schwierigkeit und Dringlichkeit und von Kanzlei zu Kanzlei stark variieren.

Für die Vertretung vor Gericht können staatliche Tarife bestehen, die teilweise zwingend einzuhalten sind.

Bei Fragen zum Anwaltshonorar können Ihnen die kantonalen Anwaltsverbände weiterhelfen. Gibt die Honorarrechnung zu wenig Aufschluss, Detaillierung verlangen (Zeitangaben, Art der einzelnen Bemühungen).

Schweizerischer Anwaltsverband Marktgasse 4 - Postfach 8321 - CH-3001 Bern - Tel. +41 31 313 06 06 - Fax +41 31 313 06 16 - info@swisslawyers.com