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VertrauenWarum Ihre Anwältin, Ihr Anwalt Ihr Vertrauen verdient Alles, was sie Ihrer Anwältin, Ihrem Anwalt anvertrauen, ist gegenüber jedermann durch das Anwaltsgeheimnis geschützt. Das Anwaltsgeheimnis gilt auch gegenüber Gerichten und allen Behörden. Auf die Verschwiegenheit Ihrer Anwältin, Ihres Anwaltes dürfen Sie vertrauen. Die Unabhängigkeit der Anwältin, des Anwalts ist von entscheidender Bedeutung. Ohne sich durch Dritte beeinflussen zu lassen, sichert die freie und unabhängige Anwaltschaft:
Ab Inkrafttreten des Bundensgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Inkfraftsetzung voraussichtlich 1.7.2002), wird folgendes zu beachten sein: dem Gebot der Unabhängigkeit werden in den meisten Kantonen nur die Anwältinnen und Anwälte unterstehen, welche im kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind (was aus dem Briefpapier hervorgeht).
Die Anwaltstätigkeit unterliegt einer strengen Aufsicht. Diese wird durch die Berufsorganisation und die staatliche Aufsichtsbehörde des jeweiligen Kantons ausgeübt. Die kantonalen Anwaltsverbände geben Ihnen gerne Auskunft. Ausbildung der Anwältinnen und Anwälte Berufsbezeichnungen
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